NIS-2-Registrierung: Jetzt noch bis 31. Juli 2026 nachholen

Nach Angaben des BSI hatten sich Ende Mai 2026 erst rund 18.500 der etwa 29.500 potenziell NIS-2-pflichtigen Unternehmen und Einrichtungen registriert. Hier die wichtigsten Infos für alle potenziell betroffenen Unternehmen, die sich bis jetzt noch nicht beim BSI registriert haben.

Was hat es mit dem 31. Juli 2026 auf sich?

Die im NIS-2-Umsetzungsgesetz fixierte Registrierungsfrist für betroffene Unternehmen ist am 6. März 2026 offiziell abgelaufen. Eine förmliche gesetzliche Fristverlängerung gab es nicht. Angesichts der geringen Registrierungsquote hat das BSI jedoch – nach übereinstimmenden Presseberichten in einer Mitteilung an verschiedene Wirtschaftsverbände – signalisiert, bis zum 31. Juli 2026 auf unmittelbare aufsichtliche Maßnahmen gegenüber verspätet registrierenden Unternehmen zu verzichten. Es handelt sich also offenbar um eine Kulanzregelung des BSI, nicht um eine neue gesetzliche Frist. Wer die März-Frist bereits versäumt hat, befindet sich rechtlich weiterhin im Verzug – das BSI verzichtet nur vorübergehend auf ein aktives Vorgehen dagegen.

Wichtig: Das Sanktionsrisiko bleibt weiter bestehen

Für die Verletzung der Registrierungspflicht sieht das Gesetz Bußgelder von bis zu 500.000 Euro vor. Nach dem 31. Juli 2026 ist wohl damit zu rechnen, dass das BSI die Einhaltung der Registrierungspflicht deutlich konsequenter durchsetzt.

Unsere Empfehlung

Wer noch nicht abschließend geklärt hat, ob das eigene Unternehmen von NIS-2 betroffen ist, sollte dies jetzt dringend zeitnah nachholen. Das BSI stellt dafür eine kostenlose Betroffenheitsprüfung auf seiner Webseite zur Verfügung. Das Ergebnis der Prüfung ist zwar eine automatisierte Ersteinschätzung und rechtlich nicht bindend, gibt aber sicherlich für viele schon einmal eine erste Richtung vor. Für eine belastbare Bewertung empfehlen wir, das Ergebnis im Zweifel fachlich noch einmal unabhängig davon bewerten zu lassen.

Noch Fragen?

Sprechen Sie uns jederzeit an, wenn Sie Unterstützung bei der Betroffenheitsprüfung oder der Registrierung benötigen. Selbstverständlich begleiten wir Sie auch bei der Umsetzung der NIS-2 Maßnahmen, u.a. durch die vorgeschriebenen Schulungen für Geschäftsführer, einer NIS-2 Gapanalyse, der Erstellung eines Notfallhandbuchs sowie der Implementierung eines Risikomanagementsystems.

 

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